(1) Allgemeine Buchungsbedingungen für das Hotel- und Gaststättengewerbe
1. Der Gastaufnahmevertrag ist abgeschlossen, sobald das Zimmer bestellt (Buchung) und zugesagt (Bestätigung) worden ist. Für die Bestätigung ist sowohl die mündliche als auch die schriftliche Form bindend.
2. Der Abschluss des Gastaufnahmevertrags verpflichtet die Vertragspartner zur Erfüllung des Vertrages, gleichgültig, auf welche Dauer der Vertrag abgeschlossen ist.
3. Der Vermieter ist verpflichtet, bei Nichtbereitstellung des Zimmers dem Gast Schadenersatz zu leisten.
4. Der Gast ist verpflichtet, bei Nichtinanspruchnahme der vertraglichen Leistungen den vereinbarten oder betriebsüblichen Preis zu bezahlen, abzüglich der vom Vermieter ersparten Aufwendungen. Die Einsparungen betragen nach Erfahrungssätzen bei Übernachtungen (Fewo) 10 %, bei Übernachtung/Frühstück, 20 % des Übernachtungspreises, bei Halbpension 30 %, bei Vollpension 40 % des Pensionspreises. Dem Gast bleibt es unbenommen nachzuweisen, dass dem Gastgeber keine oder eine wesentlich niedrigere Entschädigung als die o.g. Stornopauschale entstanden ist.
5. Der Vermieter ist nach Treu und Glauben gehalten, nicht in Anspruch genommene Zimmer nach Möglichkeit anderweitig zu vergeben, um Ausfälle zu vermeiden.
6. Bis zur anderweitigen Vermietung des Zimmers hat der Gast für die Dauer des Vertrages den nach Ziffer 4 errechneten Betrag zu bezahlen.
7. Ausschließlicher Gerichtsstand ist der Betriebsort.
Hinweis zu COVID-19:
Wir weisen darauf hin, dass es in der Verantwortung des Buchenden liegt, die behördlichen Anweisungen in seinem Bundesland/Landkreis/Stadtkreis eigenverantwortlich umzusetzen. Wird der Heimatort des Gastes zu einem Risikogebiet erklärt, ist eine Anreise nur möglich, wenn die entsprechenden Auflagen für die Einreise nach Bayern erfüllt werden.
Wir empfehlen den Abschluss einer Reise-Rücktrittskosten-Versicherung!
Plattform zur Online-Streitbeilegung der Europäischen Kommission
(2) Buchungsbedingungen Flexibilitätsgarantie
1. Mit Buchung der Flexibilitätsgarantie zum Preis von 25,-€ pro Person und Buchung erwerben Sie einmalig für den Fall, dass es Ihnen nicht möglich ist zu dem gebuchten Zeitraum anzureisen, das Recht, den gebuchten Aufenthalt ohne Angabe von Gründen auf einen anderen Termin innerhalb der nächsten 12 Monate zu verlegen oder den gebuchten Aufenthalt an eine andere Person zu übergeben. Die Flexibilitätsgarantie gilt für eine einmalige Umbuchung oder Überschreibung des Urlaubs.
2. Die Flexibilitätsgarantie kann nur per Direktbuchung (Onlinebuchung auf der Website www.birgsauer-hof.de oder telefonisch) im Hotel und zeitgleich zusammen mit der Buchung einer Übernachtungsleistung der Birgsau Alpengasthof GmbH erfolgen. Ein nachträgliches Hinzubuchen der Flexibilitätsgarantie ist nicht möglich.
3. Bei Buchung von Übernachtungen oder Pauschalen mit Flexibilitätsgarantie wird eine Anzahlung von 50% des Gesamtpreises innerhalb von 14 Tagen ab Tag der Reservierung fällig. Den Restbetrag zahlen Sie bei Abreise im Hotel.
4. Bei einer Inanspruchnahme der Flexibilitätsgarantie durch Umbuchung auf einen späteren Zeitpunkt wird die Anzahlung nicht rückerstattet, sondern von der Birgsau Alpengasthof GmbH einbehalten und bei Abreise mit dem Gesamtbetrag verrechnet.
5. Die Birgsau Alpengasthof GmbH verpflichtet sich, den gewünschten Umbuchungstermin nach Möglichkeit anzunehmen. Ausgenommen für eine Umbuchung sind Termine zwischen oder über Weihnachten und Silvester, sowie bereits voll reservierte Zeiträume, in denen keine Zimmer mehr verfügbar sind.
6. Der Gast verpflichtet sich, die Birgsau Alpengasthof GmbH unverzüglich über das Vorhaben der Umbuchung zu informieren.